| Kaufmännische Verwaltung | 
                                    
                                        | 
                                                Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Veranlassen der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit demEigentümer über örtlichen Makler
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                                        | 
                                                Verhandeln mit Behörden und Dritten 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung undErhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
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                                        | 
                                                Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters (wenn erforderlich 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss von Mietverträgen 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer Übertragung der Prozeßvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen
 Mieter oder Dritte
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                                        | 
                                                Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien der Schriftwechsel 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                · Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Beauftragung von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosemMahnverfahren
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                                        | 
                                                Mahnung säumiger Mieter/Pächter 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen 
                                             | 
                                    
                                        | 
                                                Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- undTilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen
 Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die
 hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen
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