Kaufmännische Verwaltung
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- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
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- Veranlassen der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem
Eigentümer über örtlichen Makler
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- Verhandeln mit Behörden und Dritten
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- Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und
Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
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- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten
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- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge
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- Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters (wenn erforderlich
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- Durchführen der Bonitätskontrolle, Einholen einer Selbstauskunft vor Abschluss von Mietverträgen
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- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten
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- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer
Übertragung der Prozeßvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
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- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien der Schriftwechsel
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- · Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
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- Beauftragung von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem
Mahnverfahren
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- Mahnung säumiger Mieter/Pächter
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- Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen
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- Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und
Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen
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